AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
PrimeBlister GmbH
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen. - Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB in Verbindung mit § 310 Abs. 1 BGB.
- Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen oder innerhalb der im Angebot genannten Frist annehmen.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt hinreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung, das die Bereitstellungs-, Mitwirkungs- und Verantwortlichkeitspflichten im Rahmen der jeweiligen Aufträge erfüllt.
Alle von der PrimeBlister GmbH angeforderten Unterlagen und Informationen sind unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Werden Unterlagen unvollständig oder nicht fristgerecht bereitgestellt, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.
Der Kunde gewährt der PrimeBlister GmbH während der üblichen Geschäftszeiten sowie im angemessenen Umfang darüber hinaus Zugang zu seinen Einrichtungen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.
Erforderliche Arbeitsräume und Bürounterstützung (z. B. Telefon, Kopierer) sind unentgeltlich bereitzustellen.
- Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen (z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Konzepte) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig.
Wird das Angebot nicht innerhalb der Frist gemäß § 2 angenommen, sind die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
- Preise und Zahlung
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Lager zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet.
- Vor Auftragsbeginn einigen sich die Parteien grundsätzlich auf eine Anzahl von Tagessätzen (8 Std./Tag).
Ergibt sich während der Leistungserbringung ein Mehraufwand von mehr als 10 % pro Tag oder insgesamt mehr als 4 Stunden, wird der Kunde hierauf rechtzeitig hingewiesen und ist zur Vergütung des Mehraufwands verpflichtet. - Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10,27 Prozentpunkten (Stand 01.2026) über dem Basiszinssatz p. a. sowie eine Verzugskostenpauschale von 40,00 €. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. - Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, behalten wir uns angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen vor, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche Forderungen sofort fällig.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
5a. Verpackungs- und Versandkosten
- Zusätzlich zu den angegebenen Preisen fallen Verpackungs- und Versandkosten an, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Die Versandkosten für den Paketversand werden gewichtsabhängig berechnet. Die anfallenden Kosten werden im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Website gesondert ausgewiesen.
- Der Versand per Palette erfolgt über eine Spedition. Die Versandkosten richten sich nach den tagesaktuellen Preisen der beauftragten Spedition und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt oder vor Versand mitgeteilt.
- Soweit Verpackungs- oder Versandkosten bei Vertragsschluss noch nicht exakt bestimmbar sind, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
- Auf Wunsch des Kunden wird die Ware auf dessen Kosten transportversichert.
- Betriebsbereitschaft von Systemen
Bei Dienstleistungen kann es in Ausnahmefällen zu systembedingten Unterbrechungen kommen.
Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig – insbesondere vor Installationseinsätzen – Datensicherungen durchzuführen.
Für Datenverluste oder Systemausfälle infolge unzureichender Datensicherung übernehmen wir keine Haftung.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Mitarbeiter seiner Warenwirtschaft Software am Tag der Installation zur Verfügung steht und die benötigten Daten zur Verfügung stellt. Bei Nichterfüllung ist die PrimeBlister berechtigt, weiter Kosten dem Besteller in Rechnung zu stellen. Die nötigen Schnittstellenbeschreibung sind vier Wochen vor Installation der PrimeBlister mitzuteilen.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber der PrimeBlister geltend machen.
Reise- und Nebenkosten (Fahrt-, Flugzeiten, Spesen etc.) werden gesondert berechnet.
- Lieferzeit
- Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden voraus.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt Mitwirkungspflichten, können wir Ersatz des daraus entstehenden Schadens verlangen. Genauso wie im Fall der Annahmeverweigerung.
In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. - Bei nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Lieferverzug haften wir mit 1,5 % des Lieferwertes pro vollendeter Woche, maximal 5 % des Lieferwertes.
- Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Gefahrübergang bei Versendung
Bei Versand der Ware geht die Gefahr mit Absendung, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, auf den Kunden über.
Dies gilt unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt.
- Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und uns bei Zugriffen Dritter unverzüglich zu informieren. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Wartungen und Inspektionsarbeiten müssen vom Besteller rechtzeitig und auf eigene Kosten durchgeführt werden.
Solange die Ware noch Eigentum der PrimeBlister GmbH ist, ist der Besteller dazu verpflichtet, bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Weiterveräußerung ist im ordentlichen Geschäftsbetrieb zulässig; die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an uns abgetreten.
- Gewährleistung und Mängelrüge
- Gewährleistungsrechte setzen ordnungsgemäße Untersuchung und Mängelanzeige gemäß § 377 HGB voraus.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. - Wir leisten nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung, ist der Besteller dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern.
- Weitere Mängelansprüche bestehen nur im gesetzlich zwingenden Umfang.
- Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so besteht für diese und die darauf entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.
- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen. Soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Rechte an Leistungsergebnissen
Alle gewerblichen Schutzrechte an im Rahmen der Leistung erstellten Ergebnissen verbleiben bei der PrimeBlister GmbH.
Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang des jeweiligen Vertrages.
- Vertraulichkeit
Alle vertraulichen Informationen sind geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet werden.
Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
- Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Beeinträchtigung.
Dauert die höhere Gewalt dauerhaft an, sind beide Parteien zur Kündigung berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann ist.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; Textform (§ 126b BGB) ist ausreichend, sofern gesetzlich zulässig.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Hat das Ihr Interesse geweckt?
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